Oftmals vereinbart man im Rahmen einer Baufinanzierung beim in Anspruch genommenen Hypothekendarlehen eine Zinsfestschreibung über einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel fünf oder zehn Jahre. Ist dieser Zeitraum vorbei und das Darlehen somit fällig, muss sich der Kreditnehmer um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Eine Zinsfestschreibung über fünf, zehn oder auch zwanzig Jahre beinhaltet für den Kunden natürlich nach Ablauf dieses Zeitraums stets ein erhebliches Zinsrisiko. Hat man zum Beispiel eine Festzinsvereinbarung zu einem Zinssatz von vier Prozent abgeschlossen, so kann es durchaus möglich sein, dass die Zinsen bei Ablauf der bisherigen Vereinbarung dann bei rund sieben Prozent stehen. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, ein so genanntes
Forwarddarlehen zu nutzen.
Das Forwarddarlehen ermöglicht dem Kunden frühe Zinssicherheit.
Kern des Forwarddarlehens ist, dass sich der Kreditnehmer bereits Jahre vor Ablauf der bisherigen Zinsfestschreibung die Konditionen für das im Anschluss fortgeführte Darlehen sichern kann. Wenn also die bisherige Zinsfestschreibung beispielsweise erst in drei Jahren abläuft, so kann der Kunde sich durch das Forwarddarlehen dennoch bereits jetzt die Zinsen sichern, die dann nach Ablauf der bisherigen Festschreibedauer in drei Jahren für einen weiteren Zeitraum von fünf, zehn oder zwanzig Jahren gültig sein werden. Daher bietet das Forwarddarlehen dem Kunden schon sehr früh eine große Zinssicherheit und es besteht keine Gefahr mehr, dass der Kreditnehmer bei Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung eine „böse Überraschung“ in Form von sehr hohen Kreditzinsen erlebt.
Das Forwarddarlehen kann für den Kunden Vorteile, aber auch Nachteile haben.
Es ist natürlich aus Sicht des Kunden nur dann sinnvoll ein Forwarddarlehen zu nutzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Hypothekenzinsen vom jetzigen Zeitpunkt aus betrachtet bis zur Fälligkeit der bisherigen Zinsvereinbarung ansteigen werden. Dieser Anstieg sollte auch mindestens 0,5 Prozent betragen, weil der Kunde beim Forwarddarlehen aufgrund der früh „erkauften“ Zinssicherheit in der Regel dann einen Zinsaufschlag von rund 0,5 Prozent im Vergleich zu einem „normalen“ Hypothekendarlehn zahlen muss. Steigen die
Hypothekenzinsen also zum Beispiel bis zur Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung um einen Prozent, hat der Kunde rund ein halbes Prozent Ersparnis gegenüber einem Darlehen, welches er erst bei Fälligkeit der bisherigen Zinsfestschreibung dann neu abgeschlossen hätte. Allerdings kann aus diesem möglichen Vorteil auch schnell ein Nachteil werden. Dieses tritt dann ein, wenn die Hypothekenzinsen sich in die „falsche“ Richtung entwickeln, nämlich bis zur Fälligkeit fallen oder stagnieren. In diesem Fall würde der Kunde das Forwarddarlehen im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen.
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