So wichtig wie für manche Kunden die Nutzung eines Darlehens ist, so wichtig ist für den Kreditgeber in der Regel natürlich der Sicherheitsaspekt. Da die Bank stets fremde Gelder (Kundeneinlagen) verleiht, ist sie schon aus diesem Grund alleine verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kredite mit großer Sorgfalt vergeben werden, damit Kreditausfälle möglichst selten vorkommen. Aus diesem Grunde werden auch viele Kredite nur gegen die Hereinnahme einer Sicherheit vom Kunden vergeben. Je nach Art des Darlehens gibt es verschiedene Sicherheiten, die in ihrer Gesamtheit auch als Kreditsicherheiten bezeichnet werden. Lediglich der Dispositionskredit und kleinere Ratenkredite werden heute im Grunde fast immer ohne Sicherheiten vergeben bzw. es findet lediglich die Abtretung von Bezügen statt, wobei es sich allerdings nicht wirklich um einen wirkungsvolle Sicherheit handelt.
Im Bereich der Immobilienfinanzierung ist die Grundschuld die häufigste Kreditsicherheit.
Falls man ein Hypothekendarlehen oder ein anderes Darlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung nutzen möchte, so wird hier in nahezu allen Fällen die
Kreditsicherheit der Grundschuld oder zum Teil der Hypothek verwendet. In beiden Fällen handelt es sich um ein Grundpfandrecht des Kreditgebers, welches er unter bestimmten Voraussetzungen nutzen kann, um seine offenen Forderungen zu befriedigen. Da die Hypothek streng an eine bestimmte Forderung gebunden ist, wird heute in der Regel die Grundschuld als Sicherheit bevorzugt. Diese wird in das Grundbuch eingetragen und stellt somit eine Last bzw. Beschränkung der finanzierten Immobilie in der Form dar, sodass der Kunde die Immobilie zum einen nicht ohne Zustimmung der Bank verkaufen kann, und das die Bank zum anderen auch bei Nichtzahlung der Kreditraten durch den Kunden ein Verwertungsrecht an der finanzierten Immobilie besitzt.
Abtretung von Forderungen und Verpfändung von Wertpapieren sind weitere Kreditsicherheiten.
Da die Grundschuld fast nur im Rahmen einer Immobilienfinanzierung als Kreditsicherheit fungiert, müssen die Kreditgeber bei anderen Darlehen auch andere Sicherheiten nutzen. Zu den Kreditsicherheiten, die häufig im Rahmen vergebener Ratenkredite oder sonstigen Privatdarlehen zum Einsatz kommen, gehören unter anderem auch die Abtretung von Forderungen oder die Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben. Die Abtretung von Forderungen kommt in der Praxis häufiger bei höheren Kreditsummen in Form der Abtretung einer Kapitallebensversicherung zum Einsatz. Durch die Abtretung wird der Kreditgeber Eigentümer der Forderung, die der Kreditnehmer selber gegen die Versicherungsgesellschaft in Form des bestehenden Guthabens hat. Wird der vergebene Kredit nun nicht ordnungsgemäß getilgt, kann der Kreditgeber im „Notfall“ auch die Kapitallebensversicherung kündigen und das frei werdende Kapital zur Tilgung des Darlehens nutzen. Ähnlich verhält es sich bei der Verpfändung von Wertpapieren oder Sparguthaben. Es macht zwar sicherlich für viele Kunden auf den ersten Blick keinen Sinn, einen Kredit aufzunehmen und hohe Zinsen zu zahlen, wenn man doch auf der anderen Seite über Spar- und Wertpapierguthaben verfügt. Allerdings ist es häufig so, dass Spareinlagen für eine bestimmte Laufzeit angelegt sind und zum Zeitpunkt des Kreditbedarfs einfach noch nicht verfügbar sind Und bei den Wertpapieren kommt noch hinzu, dass man diese evtl. nur mit Verlusten zu diesem Zeitpunkt verkaufen könnte, was natürlich ebenfalls nicht sinnvoll wäre.
Sicherungsübereignung und die Bürgschaft sind weitere Kreditsicherheiten.
Im Rahmen der Autofinanzierung wird fast ausnahmslos die
Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit verwendet. Der Kreditgeber bleibt somit bis zur vollständigen Rückführung des Autokredites Eigentümer des Fahrzeuges, sodass der Käufer keine Möglichkeit hat, dieses anderweitig zu veräußern, weshalb auch der KFZ-Brief beim Kreditgeber verbleibt. Die Bürgschaft stellt hingegen eine Kreditsicherheit dar, die vom Grundsatz her bei jeder Art von Darlehen verwendet werden kann. Es handelt sich hier nicht um eine so genannte Sachsicherheit, da keine dingliche Sicherheit wie in Form des Autos oder der Immobilie vorhanden ist, sondern es handelt sich um eine Personensicherheit. Im Rahmen der Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dessen Schulden zu „übernehmen“, also für die Rückführung des Darlehens zu sorgen. Die Hereinnahme einer Bürgschaft als Kreditsicherheit ist für den Kreditgeber natürlich nur dann von Nutzen, wenn die Bonität des Bürgen einwandfrei ist, dieser also über Vermögenswerte oder ein sehr gutes Einkommen verfügt.
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