Bei dem Begriff der Kreditversicherung handelt es sich um einen etwas missverständlichen Ausdruck, da man verschiedene Arten von Versicherungen mit der Kreditversicherung meinen kann. Wenn man von einer
Kreditversicherung spricht, ist häufig die Absicherung des Kreditnehmers dorthin gehend gemeint, dass diese Versicherung die Zahlung von Kreditraten übernimmt, falls ein versichertes Ereignis bezüglich des Kreditnehmers eintreten sollte. Diese Art von Versicherung wird allerdings korrekterweise als Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung bezeichnet. Die Kreditversicherung im eigentlichen Sinne ist ein Versicherung mit dem Kreditgeber als Versicherungsnehmer, der sich damit gegen Ausfälle von Krediten versichert. Da allerdings für den Kunden und Kreditnehmer nur die Restkreditversicherung interessant und wichtig ist, soll diese im Folgenden etwas näher erläutert werden.
Mit der Restkreditversicherung versichert man sich gegen Risiken wie z.B. Berufsunfähigkeit ab.
Wenn man als Kreditnehmer ein Darlehen in Anspruch nimmt, dann geht man natürlich in der Regel davon aus, dieses auch ordnungsgemäß zurück zahlen zu können. Dabei ist die Basis vor allem, dass man auch weiterhin das bei der Kreditaufnahme zur Verfügung stehende Einkommen aufweisen kann. Allerdings gibt es einige Ursachen, die das bisherige Einkommen erheblich reduzieren können. In solch einem Fall könnte man dann die zu zahlenden Kreditraten in den meisten Fällen nicht mehr aufbringen. Unvorhergesehene Ereignisse, die zu einem teilweisen oder kompletten Einkommensverlust führen können, sind in erster Linie längere Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder
Krankheit, Berufsunfähigkeit oder
Arbeitslosigkeit. Viele Kreditnehmer sehen natürlich auch den eigenen Tod als Risiko, da im Zweifelsfalle dann die Angehörigen die Kreditraten weiter zahlen müssten. Aus diesem Grunde werden im Rahmen einer Restkreditversicherung als Kreditversicherung auch vor allem die vier genannten Aspekte versichert, nämlich Tod des Versicherten, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Unfall und Krankheit. Sollte eines der drei genannten Ereignisse eintreten, zahlt die Versicherung so lange die ausstehenden Kreditraten, bis das Ereignis evtl. wieder beendet ist ( z.B. Arbeitslosigkeit), oder das Darlehen abbezahlt ist.
Die Kreditversicherung in Form der Restschuldversicherung kann auch überflüssig sein.
Auch wenn für viele Kunden eine Kreditversicherung in Form einer Restschuldversicherung sicherlich sinnvoll ist, so möchten und können einige Kreditnehmer auch gut auf diese Absicherung in der Form verzichten, zumal dies Kreditversicherungen auch meistens nicht gerade günstig sind. Der Verzicht kann häufig aus dem Grunde auch keine negativen Auswirkungen haben, weil sich viele Kreditnehmer mit Inanspruchnahme der Restschuldversicherung sogar doppelt versichern, also überversichert sind. Viele Kunden besitzen beispielsweise ohnehin eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung, womit das Risiko Tod schon einmal abgedeckt wäre. Ferner besitzen auch immer mehr Menschen eine private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung, durch die das Kreditrisiko Unfall (Krankheit) und
Berufsunfähigkeit abgesichert wäre. Somit wäre die Kreditversicherung also nur noch im Hinblick auf das Risiko Arbeitslosigkeit sinnvoll. Allerdings wird gerade diese „Gefahr“ gar nicht von allen Versicherungen in den Schutz mit aufgenommen, und zum anderen gibt es auch in diesem Bereich inzwischen einzelne Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit. Bevor man sich also für eine Restkreditversicherung entscheidet, sollte man zunächst prüfen, inwieweit man nicht schon gegen einige Risiken anderweitig abgesichert ist.
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